Die gemäß der Energieeinsparverordnung (EnEV) für Fenster vorgeschriebenen U Werte

Energieeffizienz beim Neubau oder Ersatz von Fenstern allgemein
Soweit bei beheizten oder gekühlten Räumen außen liegende Fenster, Fenstertüren oder Dachflächenfenster in der Weise erneuert werden, dassa) das gesamte Bauteil ersetzt oder erstmalig eingebaut wird,
b) zusätzliche Vor- oder Innenfenster eingebaut werden sind die
Anforderungen nach Tabelle 1 Zeile 2 einzuhalten
Der hiernach zulässige U Wert beträgt 1,7 W/m²K
Der Bemessungswert des Wärmedurchgangskoeffizienten des Fensters ist den technischen Produkt-Spezifikationen zu entnehmen oder gemäß den nach den Landesbauordnungen bekannt gemachten energetischen Kennwerten für Bauprodukte zu bestimmen
Energieeffizienz für Verglasung allgemeiner Fenster
Soweit bei beheizten oder gekühlten Räumen außen liegende Fenster, Fenstertüren oder Dachflächenfenster in der Weise erneuert werden, dass die Verglasung ersetzt wird, sind die Anforderungen nach Tabelle 1 Zeile 2 einzuhalten.Der hiernach zulässige U Wert beträgt 1,5 W/m²K
Energieeffizienz beim Neubau oder Ersatz von Fenstern mit Sonderverglasungen
Soweit bei beheizten oder gekühlten Räumen außen liegende Fenster, Fenstertüren oder Dachflächenfenster in der Weise erneuert werden, dassSchallschutzverglasungen mit einem bewerteten Schalldämmmaß der Verglasung von Rw,R > 40 dB nach DIN EN ISO 717-1 : 1997-01 oder einer vergleichbaren Anforderung oder
Isolierglas-Sonderaufbauten zur Durchschusshemmung, Durchbruchhemmung oder Sprengwirkungshemmung nach anerkannten Regeln der Technik oder
Isolierglas-Sonderaufbauten als Brandschutzglas mit einer Einzelelementdicke von mindestens 18 mm nach DIN 4102-13 : 1990-05 oder einer vergleichbaren Anforderung verwendet werden, sind abweichend von Satz 1 die Anforderungen nach Tabelle 1 Zeile 3 einzuhalten.
Der hiernach zulässige U Wert beträgt 2,0 W/m²K
Energieeffizienz der Verglasung von Fenstern mit Sonderverglasung
Soweit bei beheizten oder gekühlten Räumen außen liegende Fenster, Fenstertüren oder Dachflächenfenster in der Weise erneuert werden, dass sie mit Sonderverglasungen verglast werden, sind die Anforderungen nach Tabelle 1 Zeile 3 einzuhalten.Der hiernach zulässige U Wert beträgt 1,6 W/m²K